Im Zuge der Energiewende und den immer lauter werdenden Forderungen nach einer grünen Energiepolitik nahm das Bewusstsein für Nachhaltigkeit in der Bevölkerung massiv zu. Die aktuelle Ukraine Krise hat diese Forderung noch mehr bestärkt, machte sie die deutsche Energieabhängigkeit deutlich. Einen wesentlichen Beitrag in Richtung energetischer Unabhängigkeit und grüner Energieversorgung leistete bereits die Einführung eines bundesweiten KfW Kredits, der an die Umsetzung nachhaltiger Baumaßnahmen gekoppelt ist. Überdies fördert der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) energetische Einzelmaßnahmen und Sanierungen, die es der Bevölkerung möglich machen, an der Energiewende aktiv teilzuhaben. Schlüsselfigur ist hierbei der Energieberater.
Doch was macht eigentlich ein Energieberater? Wie wird man einer? Wann lohnt es sich, einen Energieberater zu beauftragen und was kostet er? Wir haben die Antworten!
Bei der Energieberatung handelt es sich in erster Linie um eine Dienstleistung. Wie der Begriff nahelegt, beraten Energieberater ihre Kunden rund um das Thema Energie, ganz gleich ob Energieeinsparung, -rückgewinnung oder -erzeugung. Einer aktuellen Studie der Verbraucherzentrale zufolge hat der Bedarf an Energieberatung im Jahr 2022 ein nie dagewesenes Hoch erreicht.
Beauftragt ein Hauseigentümer einen Energieberater, stellt dieser Analysen rund um Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung, Wärmeeinsparung und Wärmerückgewinnung an und erstellt hierzu einen ausführlichen Bericht. Je nach dem ob es sich um einen Neubau oder ein sanierungsbedürftiges Gebäude handelt, unterscheidet sich die Art des Berichts. Für Letztere wird bspw. ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) angefertigt, in dem dargelegt wird, wie hoch der Energieverlust bzw. der Primärenergiebedarf des gegenwärtigen Gebäudes ist und durch welche Maßnahmen (bzw. Maßnahmenpakete) diese Verluste eingespart werden können und das Gebäude damit energetisch verbessert wird. Je nach Leistungsspektrum des Energieberaters kommt ggf. eine Fördermittelberatung und/oder Baubegleitung hinzu.
Weitere Infos zum iSFP gibt’s hier.
Wenngleich der Energieberater keine geschützte Berufsbezeichnung darstellt, kann nicht jeder diesen Beruf ausüben. Denn zur Erstellung des oben genannten iSFP ist bspw. ein zertifizierter Energie-Effizienzexperte notwendig. Nur so sind Eigentümer und deren geplante Sanierungsmaßnahmen nämlich förderungswürdig.
Um als Gebäudeenergieberater tätig zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählt bspw. eine handwerklicher oder Ingenieurshintergrund sowie eine zusätzliche Weiterbildung, die etwa von den Handwerkskammern oder regionalen Energieagenturen angeboten werden. Erfüllt man beide Voraussetzungen, darf man in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (kurz dena) gelistet werden und Beratung, Planung und Bauberatungen durchführen.
Überdies wird zwischen zwei Arten von Energieberatung (und damit Energieberatern) unterschieden: Energieberatung für Wohngebäude und Energieberatung für Nicht-Wohngebäude. Hierfür sind unterschiedliche Qualifikationen bzw. Ausbildungen erforderlich. Die Vorgaben hierfür legt das Bundesamt
Bei einem Energieausweis handelt es sich um einen Nachweis der Energieeffizienz eines Gebäudes. In ihm sind sämtlich Kennwerte wie der Energieverbrauch durch Heizung und Warmwasser erfasst. Im Grunde benötigt jedes neue Gebäude einen Energieausweis. Ebenso ist ein derartiger Ausweis notwendig, wenn Wohnungs- oder Hauseigentümer ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG). Ausgestellt werden kann ein Energieausweis entweder von Architekten- oder Ingenieurbüros, von Handwerksbetriebene oder Energieberatern.
Ein Gebäudeenergieberater lohnt sich immer dann, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind, die förderungswürdig sind und damit an Anspruch auf Fördermittel besteht. So bspw. beim Austausch einer alten Heizungsanlage. Für sämtliche Förderungen ist ein Energieberater unumgänglich, da nur über ihn eine 5 % Förderung der Leistungen erzielt werden kann. Ebenso muss ein Großteil der Förderungsanträge über den jeweiligen Energieberater laufen.
Wie viel eine Energieberatung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Art und Umfang des Gebäudes variieren die Kosten zwischen 2.000 € und 4.000 €. Das BAFA bietet Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Bauherrinnen und Bauherren jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss für eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ sind zwischen 50 % (Baubegleitung) und 80 % (iSFP) der Beratungskosten förderfähig, d.h. werden vom Staat übernommen. Eigentümer tragen also nur einen kleinen Eigenanteil.
Die Energieeffizienz-Experten Jan Bürkle und Yannick Haag beraten Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern in allen Fragen rund um das Thema Energie und stehen ihren Kundinnen und Kunden angefangen von der Energieberatung über die Fördermittelberatung bis hin zur Baubegleitung und der Erstellung des Energieausweises zur Seite. Als kleiner unabhängiger 2-Mann Betrieb berät die Bürkle & Haag Energieberatung GmbH ihre Kunden stets auf Augenhöhe.
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