Vorteile des iSFP
Mit dem iSFP erhöht sich der Fördermittelbeitrag um 5 %/ Maßnahme. Die Einzelmaßnahmen sind 15 Jahre förderfähig. Gleichzeitig 5 % Deckungsanteil des EWärmeG.
Seit Mai 2021 besteht gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Verkäufer/innen von Immobilien und Neu-Vermieter/innen die Pflicht eines Energieausweis.
Energieberatung rund um Stuttgart / Fellbach / Schmiden / Oeffingen, Ludwigsburg / Waiblingen/ Esslingen
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