Bundesförderung für Energieberater: Wann wird Energieberatung staatlich gefördert?

Möchten Eigentümerinnen und Eigentümer einen Energieberater in Anspruch nehmen, wird diese Beratungsleistung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert. Wie hoch die Förderung dabei ausfällt, hängt ganz von der jeweiligen Leistung ab. Im heutigen Artikel informieren wir Hausbesitzer, Wohnungseigentümer sowie Bauherrinnen und Bauherren über die Kosten, die für einen Energieberater anfallen und den Anteil, der vom Staat über Fördermittel bezuschusst wird. 

Wie viel kostet eine Energieberatung?

Wie viel eine Energieberatung kostet, kann leider nicht pauschal beantworten werden, denn die Kosten hängen ganz von Art und Umfang des Gebäudes sowie der Beratungsleistung ab. Je größer und komplexer das Gebäude, desto umfassender die Beratung, desto teurer. Da der Staat jedoch mehrere Möglichkeiten der Förderung bietet, entfällt nur ein kleiner Anteil der Beratungskosten auf den Auftraggeber. 

Wer bezahlt einen Gebäudeenergieberater?

Die Kosten für einen Energieberater werden einerseits vom Kunden (Auftraggeber), andererseits vom Staat übernommen. Je nach Beratungsleistung variiert die staatlichen Förderzuschüsse zwischen 50 und 80 %, wie die untenstehende Beispiele zeigen.

 

Beispiel 1) iSFP Mehrfamilienhaus

Angenommen Sie sind Eigentümer/in eines Mehrfamilienhauses und möchten im Zuge einer Sanierung die gegenwärtige Heizungsanlage austauschen. Sie beauftragen uns zum Erstellen eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die Kosten für diese Beratungsleistung liegen, ausgehend von Ihren Gebäudeeckdaten, bei 2.300 €. Von diesen 2.300 € entfallen auf Sie als Eigentümer/in jedoch lediglich 20 %, denn iSFP werden vom Staat mit 80 % bezuschusst. 

 

Beispiel 2) Baubegleitung Effizienzhaus

Angenommen Sie sind Bauherr/in und beauftragen uns zur Baubegleitung Ihres Effizienz-Einfamilienhauses mit 120 qm Wohnfläche auf 3 Etagen. Hierfür veranschlagen wir bspw. 6.000 €. Von diesen 6.000 € müssen Sie als Bauherrin oder Bauherr jedoch nur 50 % bezahlen, die restlichen 50 % werden vom Staat übernommen. 

Gibt es eine Obergrenze für die Förderung/ den staatlichen Zuschuss?

Ja, die gibt es. Die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (kurz EBW) des BAFA sieht vor, dass für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 1.300 € und für Wohngebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten maximal 1.700 € der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst werden. 

Voraussetzungen für den BAFA Zuschuss bei der Energieberatung

  1. Die Förderung der BAFA gilt ausschließlich für Wohngebäude in Deutschland
  2. Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Gebäude muss mindestens zehn Jahre zurückliegen
  3. Mindestens 50 % der Fläche muss zu Wohnzwecken genutzt werden oder alternativ: mindestens 50 % muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein
  4. Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistet sein

Wer stellt den Antrag zur Förderung bzw. Zuschuss aus? 

Förderanträge werden stets vom beauftragten Energieberater (in diesem Fall uns) ausgefüllt und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle elektronisch übermittelt. Sie als Kunde bzw. Auftraggeber müssen sich also um Nichts kümmern. 

Energieberatung in Stuttgart durch Jan Bürkle & Yannick Haag

Die Energieberater Jan Bürkle und Yannick Haag beraten Eigentümerinnen und Eigentümer in allen Fragen rund um das Thema Energie und stehen ihren Kundinnen und Kunden sowohl in Sachen Sanierung als auch Bauvorhaben beratend zur Seite. Zu unseren Leistungen gehören neben der Fördermittelberatung auch das Erstellen Individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP), das Ausstellen von Energieausweisen, sowie Beratung zur Anlagentechnik. 

Sie haben Bedarf an Beratung? Kontaktieren Sie uns gern hier

Energieberatung rund um Stuttgart / Fellbach / Schmiden / Oeffingen, Ludwigsburg / Waiblingen/ Esslingen

© Bürkle & Haag Energieberatung GbR 

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