Die BAFA Förderprogramme im Überblick

Im heutigen Kurzartikel informieren wir Bauherrinnen und Bauherren über die verschiedenen Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. 

Grundsätzlich unterscheidet das BAFA zwei unterschiedliche Arten von Förderungen: 

  1. Die Förderung von Maßnahmen bei Neubauten und
  2. Die Förderung von Maßnahmen bei Bestandsgebäuden

Was wird konkret gefördert?

Bei Neubauten werden einerseits Solarkollektoranlagen, andererseits Biomasse- und Wärmepumpenanlagen staatlich bezuschusst. Während für Solarkollektoranlagen 30% gefördert werden, werden Biomasse- und Wärmepumpenanlagen mit 35% bezuschusst. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Über diese Mindestanforderungen können wir von der Bürkle & Haag Energieberatung GbR Sie gerne ausführlicher aufklären. 

Bestandsgebäude, die bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heiz- oder/und Kühlsystem in Betrieb haben, das ersetzt oder durch Maßnahmen unterstützt werden soll, gibt es sechs verschiedene Förderprogramme: So wird die Errichtung (oder Erweiterung) Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung gefördert, sofern diese überwiegend zur Warmwasserbereitung und/oder Heizung dient. Gefördert werden dabei bis zu 30% der Kosten. 

Überdies wird auch die Installation von Biomasseanlagen (wie Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets, Pelletöfen oder Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets) zur thermischen Nutzung mit 35% bezuschusst. Ebenso wird auch die Nachrüstung von Sekundärbauteilen zur Partikelabscheidung oder zur Brennwertnutzung mit 35% gefördert.

Das dritte Förderprogramm im Bereich der Bestandsgebäude sieht eine Förderung effizienter Wärmepumpenanlagen vor, ebenso wie die Nachrüstung bivalenter Systeme; sofern diese überwiegend der Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung dienen. Ebenso wie Biomasseanlagen werden Wärmepumpenanlagen mit 35% bezuschusst. 

Hybridheizungen, die mehrere Anlagen kombinieren und Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen erhalten überdies bis zu 35% staatliche Förderung. So in etwa EE-Hybridheizungen. Gas-Hybridheizungen werden dagegen mit 30% bezuschusst. 

Das Förderprogramm „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen sieht vor, dass Anlagen, die über eine Erweiterung zu einer Gas-Hybridheizung innerhalb von zwei Jahren nach der Installation eines Gasbrennwertkessels, mit bis zu 20% gefördert werden können. 

Das sechste und letzte Förderprogramm des BAFA betrifft den Austausch von Ölheizungen. Wird eine Ölheizung gegen eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpe ersetzt, erhalten Bauherrinnen und Bauherren zusätzlich 10% Förderung zum regulären Fördersatz zur Installation von 35%. Damit werden Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen mit insgesamt 45% gefördert. 

Selbstverständlich sind sämtliche Förderprogramme sowie Fördersätze des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an bestimmte technische Voraussetzungen gebunden. Alle Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen können Sie sich gerne bei uns, Ihren Energieeffizienz-Experten, einholen. 

BAFA Förderung: Das gilt es zu beachten

Achtung Bauherrinnen und Bauherren: Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen!

Das BAFA schreibt vor, dass sämtliche Förderanträge VOR Vorhabenbeginn gestellt werden müssen. Lediglich Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erfolgen. 

Was die konkrete Antragstellung betrifft, haben Bauherrinnen und Bauherren zwei Möglichkeiten. Sie können entweder den/ die jeweiligen Förderantrag/ Förderanträge selbst beim BAFA beantragen oder einen Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten damit beauftragen. Wichtig zu wissen ist, dass für bestimmte Fördermaßnahmen die Antragstellung zwingend über einen derartigen Effizienz-Experten laufen muss. 

Diese Anträge müssen über Energieeffizienz-Experten gestellt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung, Fenster, Haustür etc.
  • Einzelmaßnahmen im Bereich der Anlagentechnik

Schritt für Schritt zum Förderantrag mit dem Energieeffizienz-Experten

Möchten Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen, müssen Sie hierfür zunächst Energieeffizienz-Experten wie uns von der Bürkle & Haag Energieberatung GbR beauftragen. Haben Sie uns beauftragt, erstellen wir einen technische Projektbeschreibung mithilfe des BAFA Formulars, in der wir die geplante Maßnahme erläutern. Mit dieser Projektbeschreibung stellen wir in der Folge einen online Zuschuss-Antrag. Nachdem diese geschehen ist, können Sie den Vertrag mit den Handwerkern Ihres Vertrauens abschließen und Leistungen beauftragen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einholung von Kostenvoranschlägen. Wurde die Maßnahme umgesetzt, erstellen wir den sog. technischen Projektnachweis, wofür wir sämtliche Rechnungen und Belege der in Anspruch genommenen Leistungen von Ihnen benötigen. Diesen Nachweis übermitteln wir dann zusammen mit einem Verwendungsnachweisformular an das BAFA. Wurden alle Unterlagen und Nachweise eingereicht und geprüft, wird der Zuschuss an Sie ausbezahlt.

Energieberatung in Stuttgart durch Jan Bürkle & Yannick Haag

Die Energieberater und Energieeffizienz-Experten Jan Bürkle und Yannick Haag beraten Eigentümerinnen und Eigentümer in allen Fragen rund um das Thema Energie und stehen ihren Kundinnen und Kunden sowohl in Sachen Sanierung als auch Bauvorhaben beratend zur Seite. Ausführliche Fördermittelberatung sowie die Übernahme von Antragstellungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gehören ebenszu zu unserem Leistungsspektrum wie die Beratung zur Anlagentechnik, PV-Anlagen, das Erstellen von Energieausweisen, die Anfertigung von individuellen Sanierungsfahrplänen sowie Beratung im Bereich Fuhrpark und Elektromobilität.

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Energieberatung rund um Stuttgart / Fellbach / Schmiden / Oeffingen, Ludwigsburg / Waiblingen/ Esslingen

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